Montag, 6. Juli 2009

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Wie im wilden Westen
Ja, wo gibt's denn sowas? Vor Diagnose schon den Stecker ziehen. Da hat wohl jmd. den Bundestag falsch verstanden. Das Gesetz zur Patientenverfügung sagt nicht, dass jetzt jeder seinen Angehörigen selber abmurksen darf sondern, dass sich Ärzte an eine Patientenverfügung halten müssen. Die muss aber auch gut sein. Oder verzichten wir künfrtig auch auf Gerichtsverfahren, nur weil jmd. meint, den Angeschuldigten am Tatort gesehen zu haben? Den gleichen Mist hat doch kürzlich schonmal ein Gericht behandelt; da wurde ein seltsamer Anwalt verurteilt, der seiner Mandantin noch empfohlen hatte, den Schlauch am Krankenbett Durchzuschneiden ... Wilder Westen pur! Arme Kranke! Wie soll man sich vor solchen Angehörigen (=Erben?) nur schützen?

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